Fahrzeug-Zulassung
Wie funktioniert die Zulassung?
Sie erhalten von uns alle für die Zulassung erforderlichen Dokumente. Das Fahrzeug muss nicht bei der Zulassungsstelle oder bei einer amtlichen Prüfstelle vorgefahren werden, da der Abgleich der FIN (Fahrzeugidentnummer) mit den Fahrzeugpapieren bereits von einer amtlichen Prüfstelle vorgenommen wurde und eine Übereinstimmungserklärung mit ausgeliefert wird.
Bei der Zulassung bekommt das Fahrzeug 3 Jahre TÜV und AU ab Zulassungsbeginn (oder 2 Jahre, wenn es sich um einen LKW handelt).
Gerne senden wir Ihnen den KFZ-Brief vorab zur Anmeldung zu. Sie können dann Ihr Fahrzeug bereits mit dem endgültigen Kennzeichen bei uns abholen.
Bitte vergessen Sie bei der Zulassung nicht Ihren Personalausweis und die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie bei Ihrem KFZ-Versicherer bekommen.
Für umliegende Landkreise können wir die Fahrzeugzulassung für Sie durchführen.
Dabei fallen für Sie lediglich die Zulassungsgebühren und die Kosten für die Kennzeichen an.
Dieser Service gilt für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, München (Land) und München (Stadt), Traunstein, Rosenheim oder der Stadt Rosenheim.
Für die Zulassung benötigen wir von Ihnen:
- eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises
- die unterschriebene Zulassungsvollmacht (siehe unten)
- das ausgefüllte SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer) siehe unten
- die EVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- einen Kennzeichenwunsch
Wird das Fahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen benötigen wir zusätzlich eine
- Gewerbeanmeldung
- wenn vorhanden einen Handelsregisterauszug
Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail oder Fax zusenden.
Bei Zulassungen in München Stadt benötigen wir die Vollmacht im Original per Post.
Downloads
Bei Zulassungen in München Stadt:
Zulassungsvollmacht München Stadt
SEPA-Mandat München
Für alle anderen Landkreise:
Zulassungsvollmacht und SEPA-Mandat
Kaufabwicklung
Wie ist der Ablauf beim Kauf eines Fahrzeuges bei uns?
Wenn Sie sich zum Kauf eines Fahrzeuges bei uns entschlossen haben unterschreiben Sie den Auftrag und schicken ihn per E-Mail, Post oder per Fax zu uns. Dazu ist keine Anzahlung erforderlich.
Sie erhalten von uns einen Vertrag nach deutschem Recht, Gerichtsstand ist Starnberg.
Handelt es sich um ein Bestellfahrzeug, so haben wir vorab bereits mit unserem Lieferanten die Umsetzbarkeit und den voraussichtlichen Produktionstermin geklärt. Das Fahrzeug wird für Sie bestellt und Sie bekommen dann innerhalb von einigen Tagen von uns eine Auftragsbestätigung.
Wenn es sich um ein Lagerfahrzeug oder ein kurzfristig verfügbares Fahrzeug handelt, bekommen Sie direkt die Auftragsbestätigung und wir stellen Ihr Fahrzeug kurzfristig bereit.
Auch bei Lagerfahrzeuge können noch Ergänzungen vorgenommen werden. So können Sie beispielsweise Winterreifen, Leichtmetallfelgen und Fahrradträger dazu bestellen. Auch eine Anhängerkupplung, Fenster in der Schiebetüre, Sitzheizung oder eine Standheizung können bei bestimmten Fahrzeugen nachgerüstet werden.
Sobald Ihr Fahrzeug abholbereit ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und klären das weitere Vorgehen. Wir schicken Ihnen dann die Zulassungsunterlagen oder melden das Fahrzeug für Sie an (siehe unten). Sie sollten anschließend das Fahrzeug innerhalb von 5 Tage bei uns abholen, es sei denn, dass wir andere Absprachen getroffen haben.
Bezahlen müssen Sie Ihr Fahrzeug erst, wenn es bei uns ist. Entweder Sie bezahlen bar bei Abholung oder per Überweisung vorab so, dass der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Abholung unserem Konto bereits gutgeschrieben ist. Bitte kündigen Sie die Abholung bei uns an.
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, holen wir Sie gerne an der nächsten S-Bahn-Station Steinebach ab (S8 - direkte Verbindung zum Flughafen und zum Hauptbahnhof).
Kaufvertrag nach deutschem Recht
Sie erhalten von uns einen Vertrag nach deutschem Recht, Gerichtsstand ist Starnberg.
Finanzierung und Leasing
Kann man bei EG-Handel Hoffmann das Fahrzeug auch leasen oder finanzieren?
Gerne bieten wir Ihnen für Ihr Neufahrzeug auch eine Finanzierung oder ein Leasing an. In diesem Bereich arbeiten wir mit mehreren Unternehmen zusammen und können für Sie das Angebot mit den besten Konditionen heraussuchen. Bonität vorausgesetzt.
Gebrauchtwagen
Wir nehmen Ihren Gebrauchtwagen auch gern in Zahlung.