Gut zu wissen
KontaktNachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Reimport von VW-Fahrzeugen. Sollten Sie hier keine Lösung finden, dann kontaktieren Sie unser Verkaufsteam bitte über unser Kontaktformular.
Dorfstr. 9
D-82229 Seefeld/Meiling
Tel.: +49 8153 2095
verkauf@eg-handel.de
Sie erhalten von uns alle für die Zulassung erforderlichen Dokumente. Das Fahrzeug muss nicht bei der Zulassungsstelle oder bei einer amtlichen Prüfstelle vorgefahren werden, da der Abgleich der FIN (Fahrzeugidentnummer) mit den Fahrzeugpapieren bereits von einer amtlichen Prüfstelle vorgenommen wurde und eine Übereinstimmungserklärung mit ausgeliefert wird.
Bei der Zulassung bekommt das Fahrzeug 3 Jahre TÜV und AU ab Zulassungsbeginn (oder 2 Jahre, wenn es sich um einen LKW handelt).
Gerne senden wir Ihnen den KFZ-Brief vorab zur Anmeldung zu. Sie können dann Ihr Fahrzeug bereits mit dem endgültigen Kennzeichen bei uns abholen.
Bitte vergessen Sie bei der Zulassung nicht Ihren Personalausweis und die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie bei Ihrem KFZ-Versicherer bekommen.
Für umliegende Landkreise können wir die Fahrzeugzulassung für Sie durchführen.
Dabei fallen für Sie lediglich die Zulassungsgebühren und die Kosten für die Kennzeichen an.
Dieser Service gilt für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, München (Land) und München (Stadt), Traunstein, Rosenheim oder der Stadt Rosenheim.
Für die Zulassung benötigen wir von Ihnen:
- eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises
- die unterschriebene Zulassungsvollmacht (siehe unten)
- das ausgefüllte SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer) siehe unten
- die EVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- einen Kennzeichenwunsch
Wird das Fahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen benötigen wir zusätzlich eine
- Gewerbeanmeldung
- wenn vorhanden einen Handelsregisterauszug
Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail oder Fax zusenden.
Bei Zulassungen in München Stadt benötigen wir die Vollmacht im Original per Post.
Bei Zulassungen in München Stadt:
Zulassungsvollmacht München Stadt
SEPA-Mandat München
Für alle anderen Landkreise:
Zulassungsvollmacht und SEPA-Mandat
Wenn Sie sich zum Kauf eines Fahrzeuges bei uns entschlossen haben unterschreiben Sie den Auftrag und schicken ihn per E-Mail, Post oder per Fax zu uns. Dazu ist keine Anzahlung erforderlich.
Sie erhalten von uns einen Vertrag nach deutschem Recht, Gerichtsstand ist Starnberg.
Handelt es sich um ein Bestellfahrzeug, so haben wir vorab bereits mit unserem Lieferanten die Umsetzbarkeit und den voraussichtlichen Produktionstermin geklärt. Das Fahrzeug wird für Sie bestellt und Sie bekommen dann innerhalb von einigen Tagen von uns eine Auftragsbestätigung.
Wenn es sich um ein Lagerfahrzeug oder ein kurzfristig verfügbares Fahrzeug handelt, bekommen Sie direkt die Auftragsbestätigung und wir stellen Ihr Fahrzeug kurzfristig bereit.
Auch bei Lagerfahrzeuge können noch Ergänzungen vorgenommen werden. So können Sie beispielsweise Winterreifen, Leichtmetallfelgen und Fahrradträger dazu bestellen. Auch eine Anhängerkupplung, Fenster in der Schiebetüre, Sitzheizung oder eine Standheizung können bei bestimmten Fahrzeugen nachgerüstet werden.
Sobald Ihr Fahrzeug abholbereit ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und klären das weitere Vorgehen. Wir schicken Ihnen dann die Zulassungsunterlagen oder melden das Fahrzeug für Sie an (siehe unten). Sie sollten anschließend das Fahrzeug innerhalb von 5 Tage bei uns abholen, es sei denn, dass wir andere Absprachen getroffen haben.
Bezahlen müssen Sie Ihr Fahrzeug erst, wenn es bei uns ist. Entweder Sie bezahlen bar bei Abholung oder per Überweisung vorab so, dass der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Abholung unserem Konto bereits gutgeschrieben ist. Bitte kündigen Sie die Abholung bei uns an.
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, holen wir Sie gerne an der nächsten S-Bahn-Station Steinebach ab (S8 - direkte Verbindung zum Flughafen und zum Hauptbahnhof).
Sie erhalten von uns einen Vertrag nach deutschem Recht, Gerichtsstand ist Starnberg.
Gerne bieten wir Ihnen für Ihr Neufahrzeug auch eine Finanzierung oder ein Leasing an. In diesem Bereich arbeiten wir mit mehreren Unternehmen zusammen und können für Sie das Angebot mit den besten Konditionen heraussuchen. Bonität vorausgesetzt.
Wir nehmen Ihren Gebrauchtwagen auch gern in Zahlung.
Die individuellen Mehrwertsteuersätze und die landesabhängigen Steuer- und Abgabesysteme sind einer der Hauptgründe. So gibt es in einigen Ländern Zusatzsteuern wie z.B. eine Luxussteuer in Dänemark bis zu 180 % oder eine Normenverbrauchsabgabe in Österreich. Der Mehrwertsteuersatz in Ungarn liegt momentan (Stand 01.01.2016) bei 27%. Um in allen EU-Ländern den Kauf von Neufahrzeugen gleichwohl zu ermöglichen, müssen die Nettopreise dementsprechend gesenkt werden.
Beim Reimport der Fahrzeuge nach Deutschland entfallen diese Zusatz- und Steuerabgaben und der Importeuer muss zusätzlich zum Nettopreis nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19% entrichten.
Die niedrigere Kaufkraft und das Lohn- und Gehaltsniveau in einigen EU-Ländern ist eine weitere Ursache für den Preisunterschied. Um am jeweiligen Markt Fahrzeuge verkaufen zu können, müssen die Fahrzeuge dort zu einem günstigeren Preis angeboten werden.
Auch die Angebote konkurrierender Hersteller vor Ort können letztendlich zu einem Preisnachlass führen.
Nein - die Montagebänder der einzelnen Baureihen und die Produktionsstätten sind für deutsche und europäische Auslieferungen gleich. Damit sind auch die Qualität und die technische Ausstattung bei allen Fahrzeugen identisch.
Unterschiede finden sich jedoch bei der Fahrzeugausstattung, die z.T. länderspezifisch aufgewertet ist. So gibt es Länder, bei denen die Klimaanlage oder ein Audiosystem serienmäßig ist und andere, bei denen die Standheizung und die beheizbaren Vordersitze serienmäßig sind. In einigen Ländern ist aufgrund der schlechteren Straßenverhältnisse der Unterbodenschutz verstärkt.
Da die von uns importierten Fahrzeuge meist eine umfangreichere Serienausstattung haben als die Fahrzeuge für den deutschen Markt ergeben sich dadurch für Sie eher Vorteile. Die komplette Fahrzeugausstattung ist Teil unseres Fahrzeugangebotes, so dass Sie genau sehen können, wie Ihr Fahrzeug ausgestattet ist.
Alle von uns verkauften Neufahrzeuge erhalten vom Fahrzeughersteller eine Garantie für das Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR - EU-Mitgliedsländer + Island, Norwegen und Luxemburg) und der Schweiz. Damit unterscheiden sich die EU-Neufahrzeuge nicht von den Fahrzeugen, die beim deutschen Vertragshändler gekauft werden.
Nach Auslieferung des Fahrzeuges beantragen wir mit Ihrer Fahrzeugzulassung das für die Garantieabwicklung erforderliche Serviceheft. Sie erhalten von uns dann einige Tage später das abgestempelte Serviceheft und haben damit die Möglichkeit, bei jedem Vertragshändler des Herstellers innerhalb des oben genannten Gebietes die Werksgarantie in Anspruch zu nehmen.
Die Garantie beginnt am Tag der ersten Zulassung bzw. Auslieferung.
Gegen Gebühr können Sie bei uns auch eine Neuwagenschlussgarantie erwerben und damit die Garantie verlängern.
Sie erwerben ein Fahrzeug mit Herstellergarantie. Jede vom Hersteller autorisierte europäische Vertragswerkstatt ist dazu verpflichtet, die Garantieleistung zu übernehmen. Da die neuen Fahrzeuge nicht mehr so viel Service brauchen wie früher, sind die Werkstätten der Vertragshändler nicht mehr so ausgelastet und viele Werkstätten freuen sich, Sie als Kunden gewinnen zu können.
Wir empfehlen Ihnen die Reparaturen und Servicearbeiten während der Garantiezeit bei einem Vertragshändler durchführen zu lassen.