Volkswagen Reimport

EG-Handel Hoffmann

Dorfstr. 9
D-82229 Seefeld/Meiling

Tel.: +49 8153 2095
verkauf@eg-handel.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
EG-Handel Hoffmann, Jochen Hoffmann, Dorfstr. 9, 82229 Seefeld-Meiling

1.    Vertragsabschluß
1.1.    Der Käufer ist an die verbindliche Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Ver-käufer die Bestellung innerhalb einer Frist von vier Wochen (PKW) bzw. sechs Wochen (Nutzfahrzeuge) annimmt oder das bestellte Fahrzeug ausliefert.
1.2.    Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und etwaige Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit schrift-licher Form, bzw. der Bestätigung des Verkäufers.
1.3.    Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zu-stimmung des Verkäufers.

2.    Preise
2.1.    Vereinbarte Preise sind 3 Monate ab Vertragsabschluß verbindlich.
2.2.    Liegt der vereinbarte Liefertermin später als 3 Monate nach Vertragsabschluß, bedarf es für eine Preisänderung der Individualvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.
2.3.    Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

3.    Zahlung
3.1.    Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.

4.    Zahlungsbedingungen
4.1.    Die Zahlung hat bar zu erfolgen. Bargeldlose Zahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich zu erfolgen-der Absprache möglich. Im übrigen gilt folgendes:
4.1.1.    Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 2 Tage vor der Übergabe des Kaufgegenstands auf unserem Konto eingegangen sein.
4.1.2.    Für etwaige  Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung eventuell erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E- Mail resultieren, haftet EG-Handel Hoff-mann nicht. Der Kunde trägt ebenso durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. Hinsichtlich allfälliger Ersatzansprüche des Kunden gilt Punkt 8.1.
4.1.3.    Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck), oder
4.1.4.    Scheck mit Scheckbestätigung inkl. unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank (oh-ne banküblichen Vorbehalt).

5.    Liefertermin, Lieferung und Lieferverzug
5.1.    Der Liefertermin versteht sich unter Vorbehalt der Selbstbelieferung.
5.2.    Für die termingerechte Abholung des Kaufgegenstandes ist der Käufer verantwortlich. Sollte der Kaufge-genstand nach einer Frist von 10 Tagen nach Verstreichen der vereinbarten maximalen Lieferfrist nicht vom Käufer abgenommen sein, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Kaufgegenstand an Dritte zu veräußern und eine Kostenentschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
5.3.    Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden – entsprechendes ist im Auftrag zu vereinbaren.
5.4.    Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffor-dern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Falle ausgeschlossen.
5.5.    Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
5.6.    Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Treibstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der rich-tige Kaufgegenstand geliefert ist.


6.    Abnahme
6.1.    Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzu-nehmen.
6.2.    Der Käufer hat das Recht den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht bei Übereinstimmung mit der Bestellung den Kaufgegenstand abzunehmen.
6.3.    Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 10 Tage ab Zugang der Bereitstel-lungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zu-rückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6.4.    Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises.
6.5.    Dies gilt auch für den Rücktritt von der Bestellung vor Erhalt der Bereitstellungsanzeige.
6.6.    Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7.    Sachmangel / Garantieregelung
7.1.    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei Neufahrzeugen gilt die Werksgarantie des Herstel-lers/Importeurs nach dessen Bedingungen und in dessen Vertragswerkstätten.
7.2.    Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juris-tische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
7.3.    Für gebrauchte Kaufgegenstände gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
7.4.    Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
7.4.1.    Ansprüche auf Mängelbeseitigung an Neufahrzeugen kann der Käufer nur bei einem vom Herstel-ler/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb geltend machen. Dies gilt auch bei Betriebsunfähigkeit des Kaufgegenstandes aufgrund eines Sachmangels - hier hat sich der Käufer an den nächstgelegenen anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
7.4.2.    Ansprüche auf Mängelbeseitigung an Gebrauchtfahrzeugen und Motorrollern kann der Käufer nur beim Verkäufer geltend machen.
7.4.3.    Ersetzte Teile werden Eigentum des ausführenden Reparaturbetriebs.
7.4.4.    Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

8.    Haftung
8.1.    Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen AGB getroffenen Vereinbarungen. Alle nicht zu-gestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit, Ersatz von Fol-geschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Ersatz reiner Vermö-gensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
8.2.    Der Verkäufer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, sein gesetzlicher Ver-treter oder seine Erfüllungsgehilfen sie durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben. Wobei der Käufer das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beweisen hat. Eine weitere Haftung wird ausdrück-lich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden bei Nachbesserung.
8.3.    Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüg-lich anzuzeigen. Die Schadenersatzansprüche  verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9.    Eigentumsvorbehalt
9.1.    Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstande-nen Verbindlichkeiten des Käufers, Eigentum des Verkäufers.
9.2.    Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäu-fer zu.
9.3.    Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

10.    Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1.    Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließli-cher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
10.2.    Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Ver-tragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.


11.    Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
11.1. Das Fahrzeug wird vom Käufer, wenn nicht anders vereinbart, auf dem Betriebsgelände des Verkäufers abgeholt. Das Serviceheft ist Grundlage der Herstellergarantie und im Kaufpreis enthalten. Sollte das Serviceheft in bestimmten Fällen nicht im Fahrzeug beiliegen, wird es innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht.
11.2. Eine Übergabeinspektion durch den Verkäufer wurde, wenn nicht anders vereinbart, durchgeführt. Das Fahrzeug ist fahrbereit. Kosten für Zulassung usw. sind vom Käufer zu tragen.
11.3. Ist das im Kaufvertrag beschriebene Fahrzeug ein Bestellfahrzeug, das eigens nach den Wünschen und Spezifi-kationen des Käufers hergestellt wird, entfällt das gemäß Fernabsatzgesetz bestehende 14-tägige Widerrufsrecht.
11.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


 
AGB Version 4.2., gültig ab 15.04.2024

Öffnungszeiten

Mo + Di:  9:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Do + Fr:  9:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

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